Am 5. August 2026 hat die Regierungskommission Änderungsvorschläge zum Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Hierzu habe ich eine Stellungnahme eingereicht.
Konkret habe ich zehn Änderungsvorschläge:
1. (A5) Nicht nur der Aufsichtsratsvorsitzende, sondern grundsätzlich
alle Aktionärsvertreter sollten bereit sein, mit den Eigentümern über
Corporate Governance zu sprechen – gerne auch im Beisein von Investor
Relations / Legal.
2. (A5) Zusätzlich sollte der Aufsichtsratsbericht beschreiben, wie häufig
davon Gebrauch gemacht wurde. Es genügt ein kurzer Satz wie:
«Im Geschäftsjahr 2026 haben unsere Aktionärsvertreter 12 Gespräche
mit Investoren geführt.»
3. (A6) Die Hauptversammlung soll in Präsenz oder in hybridem Format
durchgeführt werden.
4. (A6) Falls dennoch eine virtuelle HV durchgeführt wird, muss eine
Möglichkeit zum Austausch zwischen den Aktionären gewährleistet
sein, mindestens ein Chat, in dem Aktionäre – frei von Moderation
– miteinander kommunizieren können.
5. (C6) Anteilseignervertreter sollen grundsätzlich Anteile besitzen.
6. (C9) Unter den Anteilseignervertretern soll ein Mitglied designierter
Vertreter von Minderheitsaktionärsinteressen (sog. enhanced-independence
director) sein.
7. (C10) Mindestens ein Mitglied im Prüfungsausschuss sollte Aktien
besitzen.
8. (C13) Im Aufsichtsratsbericht sollte der Prozess der Aufsichtsratswahl
erläutert werden.
9. (D6) Es ist unbedingt anzugeben, in welcher Form (Präsenz, Video,
Hybrid) die Aufsichtsratssitzungen durchgeführt werden.
10. (D10) Bei einer Fehlerfeststellung durch die BAFIN soll der Prüfungsausschuss im Aufsichtsratsbericht darauf eingehen, warum der
Fehler passiert ist und welche Konsequenzen gezogen wurden, um
künftige Fehler zu verhindern.